Wir bieten Ihnen in Rumänien und deutscher Sprache unsere langjährigen Erfahrungen in:
Rechtsgebieten und Rechtsbereiche
Handelsrecht
Zivilrecht
Strafrecht
Grundbuch
Wohnungseigentumsgesetz
Verwaltungsrecht
Familienrecht
Zwangsvollstreckung
Arbeitsrecht
Vertragsrecht
GmbH(SLR)-Gesetz
Aktien(SA)Gesetz
Gestaltung von Dokumenten
Verträge
Berufung
Ladungen
Klagen
Strafanzeigen
Gesellschafterbeschlüsse
Rechtsbeistand und anwaltliche Vertretung in Rumänien
beiBehörden
Gericht
Staatsanwaltschaft
Mediationen
Notare
Prozesse
Firmen
Privatpersonen
Schuldner
Gläubiger
Verhandlungen
Gerichtsvollzieher
für einzelnen personen und juristische Personen, rumänienweit vor alle Instanzen, Behörden, Notare und Rechtsvollstrecker.
Beschaffungen
Unsere Anwaltskanzlei kann Ihnen helfen Urkunden aus Rumänien zu erhalten, ohne dass Sie nach Rumänien reisen müssen und ohne dass wir eine notarielle Vollmacht dafür benötigen. Sie erhalten ihre Urkunden aus Rumänien per Post. Bei Bedarf beantragen wir für Sie bei den Ämtern folgende Dokumente, auf Wunsch auch mit "Haager Apostille", und lassen sie Ihnen zukommen:Geburtsurkunden
Personenstand Nachweis
Ledigkeits-/Zölibat Bescheinigung aus Rumänien
Man bezeichnet so, den amtlichen Nachweis, das Sie nicht mit einer andere nicht aufgelösten Ehe, in Rumänien registriert sind.
Heiratsurkunden
Sterbeurkunden
Sonstige Dokumente
Registrierung der Ehe aus dem Ausland in Rumänien
Registrierung einer Scheidung aus dem Ausland in Rumänien
Registrierung der im Ausland durchgeführten Eheschließung und Scheidung in Rumänien
(im Rahmen desselben Verfahrens)Anerkennung ausländischer Gerichtsentscheidungen in Rumänien (Exequator)
Wenn die Ehe oder Scheidung außerhalb der Europäischen Union (z. B. im Vereinigten Königreich) stattgefunden hat, muss die Gerichtsentscheidung von einem Gericht in Rumänien anerkannt werden, bevor die Erwähnungen der Ehe oder Scheidung aus dem Ausland beim rumänischen Standesamt registriert werden können. Unsere Kanzlei kann Ihnen rechtlichen Beistand bieten und Sie in einem solchen Gerichtsverfahren vor den Gerichten in Rumänien vertreten."Haager Apostille" auf Dokumente aus Rumänien
Die Bestätigung der Echtheit einer ausländischen Urkunde erfolgt im Regelfall durch ein Konsulat des Staates, in dem die Urkunde verwendet werden soll. Dies erfolgt mittels Aufbringung einer sogenannten Legalisation, auch Echtheitsbestätigung durch das Konsulat.
Für Urkunden aus zahlreichen Staaten wird die Legalisation durch die "Haager Apostille" ersetzt.
Sowohl Deutschland als auch Rumänien sind dem "Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 über die Befreiung ausländischer Urkunden von der Legalisation" beigetreten. Dadurch können Urkunden einen Staates, mit Aufbringung einer "Haager Apostille", im Rechtsverkehr des anderen Staates grundsätzlich verwendet werden.
Mehr noch, bestimmte Urkunden könenn laut Übereinkommen sogar ohne eine "Haager Apostille" in den Beitrittsstaaten verwendet werden.
Wir beraten Sie gerne über die Notwendigkeit einer "Haager Apostille" auf die von Ihnen benötigten Dokumente und beschaffen bei Bedarf die Dokumente mit "Haager Apostille".
Anträge und Beschwerden beim Behörden
Grundbucheintragung und Grundbuchauszug
Beglaubigte Übersetzungen
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