Anwalt für Rumänien  spreche Deutsch

Anwaltskanzlei  Makszem-Dumbrăveanu

Mitglied der  Anwaltskammer Timis

Rechtsberatung und Rechtshilfe  für rumänische Gesetze



Rumänische Sterbeurkunden aus Rumänien
mit oder ohne Apostille

und

Internationale Sterbeurkunden aus Rumänien

für Personen die in Rumänien gestorben sind


Unsere Anwaltskanzlei kann Ihnen helfen die Sterbeurkunde Ihrer Familienangehörigen aus Rumänien zu erhalten, ohne dass Sie nach Rumänien reisen müssen und ohne dass Sie uns eine notarielle Vollmacht bereit stellen müssen.
Es reicht, dass Sie mit uns einen Rechtshilfevertrag schließen, den wir Ihnen zukommen lassen werden.

Wir können für Sie zwei Arten von Sterbedokumenten besorgen:

"klasische" Sterbeurkunde aus Rumänien


Eine klasische Sterbeurkunde aus Rumänien kann beantragt werden, wenn Sie kein solches Dokument mehr besitzen oder wenn Sie das Dokument in ein neues aktuelles Format wünschen.
Bei Bedarf können wir auf diese Sterbeurkunden auch eine Apostille aufbringen.

Internationalen Sterbeurkunden aus Rumänien


Internationale Sterbeurkunden aus Rumänien werden offiziell als ”Mehrsprachige Auszüge aus dem Sterbeeintrag” bezeichnet.
Die Internationalen Sterbeurkunden aus Rumänien sind das Äquivalent der "Formule C" Urkunde aus Deutschland.
Im Gegensatz zur klasische Sterbeurkunde, die nur in einer Kopie ausgestellt werden kann, ist die Internationale Sterbeurkunde in beliebig vielen Exemplaren erhältlich.

Für den Rechtshilfevertrag den sie mit uns schließen müssen, benötigen wir:

Sie können uns die Anfrage und alle Dokumente

Wir können für Sie sofort tätig werden und den Antrag bei den Behörden einreichen, nachdem wir folgendes von Ihnen erhalten haben: Der Zeitraum, in dem wir für sie die Sterbeurkunde in Rumänien erhalten können, variiert je nach Sterbeort zwischen 7 und etwa 30 Tagen.
Die Sterbeurkunde aus Rumänien wird Ihnen auf Wunsch per Post mit Rückeschein oder Kurierdienst DHL Express zugestellt.


Hinweis:
- Sterbeurkunden können nur für Familienangehörige des Verstorbenen ausgestellt werden. - Die Eigenschaft eines Angehörigen des Verstorbenen muss durch Dokumente nachgewiesen werden - Zuständig für die Sterbeurkunden in Rumänien ist das Standesamt, in dessen Bezirk die Person tatsächlich verstorben ist, unabhängig vom Geburtsort oder Wohnsitz.

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