Anwaltskanzlei Rumänien, Temeschburg

Anwaltskanzlei Makszem-Dumbraveanu

Anwalt in deutscher Sprache für Rumänien

Mitglied der Anwaltskammer Timis

Rechtsberatung und Rechtshilfe für rumänische Gesetze

Cabinet Avocat, Romana Anwalt Rumänien, Deutsch Lawyer Romania, English Cabinet d`Avocat, Français Studio Legale degli Avvocati, Italiano

Anwaltskanzlei

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Anfrage

Allgemeine Geschäftsbedingungen

Die Anwaltskanzlei Makszem-Dumbraveanu, folgend Anwaltskanzlei genannt, bietet Rechtsberatung für unterschiedlichste juristische Problemstellungen, sowie Vertretung bei Verhandlungen, Behörden und Institutionen in Rumänien.
Die Kunden haben die Wahl mit der Anwaltskanzlei einen Rechtshilfevertrag zu schließen über eine einfache juristische Auskunft im bestimmten Umfang zum Festpreis, oder über eine unein-geschränkte Rechtshilfe mit Abrechnung nach Aufwand.
Die Kanzlei bietet auf ihrer Internetseite, Festpreispakete an, für eine juristische Auskunft und Erstbera¬tung in vereinfachter elektronischer Form.
Damit soll den Kunden die Beantwortung einfacher juristischer Fragen, die Klärung der Gesetzeslage in Rumänien bzw. die Einschätzung der rechtlichen Möglichkeiten und der Verfahrenskosten, zu überschaubaren Kosten möglich gemacht werden.

Der Gebührenrahmen für diese Festpreisangebote erstreckt sich laut Kostenrahmen von 35,- EUR bis 120,- EUR.

Für alle weiteren Fälle, erhalten Kunden auf Anfrage ein Angebot für Abrechnung nach Aufwand.

Alle Preise verstehen sich inklusive gesetzlicher Umsatzsteuer.
Um die optimale Dienstleistung für unsere Kunden gewährleisten zu können, erfolgt die Zusammenarbeit der Kanzlei mit ihren Kunden in folgenden Schritten:
- Der Kunde stellt der Anwaltskanzlei per Internet-Formular oder per Email eine Anfrage, be-schreibt die wichtigsten Fakten und Termine, und nennt die gewünschte Abrechnungsart.
- Die Kanzlei prüft die Anfrage und unterbreitet dem Kunden per Email ein Angebot oder lehnt die Anfrage per Email ab.
- Der Kunde kann das Angebot annehmen und überweist als Auftragsbestätigung die geforderte Zahlung/Anzahlung auf das Konto der Kanzlei.
- Erst mit dem Eingang der Zahlung, kommt ein Rechtshilfevertrag zwischen Kunde und der Anwaltskanzlei zustande.
- Bei Abrechnung nach Aufwand, muss der Kunde zuvor einen unterschriebenen Rechtshilfevertrag der Kanzlei zurücksenden.
- Nach erbrachter Beratungs Leistung, sind die Festpreisaufträge beendet, und alle weiteren Verpflichtungen für Kunden oder Kanzlei sind ausgeschlossen.
- Aufträge mit Abrechnung nach Aufwand werden periodisch mit Tätigkeitsbericht abgerechnet, und Zug um Zug nach Eingang der Anzahlung weitergeführt.
- Bei Auftragsende erfolgt die Endabrechnung.

§ 1 Geltung der Bedingungen

Die Leistungen der Anwaltskanzlei erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen. Diese gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden, und solange nicht mittels Folgevertrag neue Geschäftsbedingungen Vereinbart werden.

§ 2 Zustandekommen des Vertrages

Die Anwaltskanzlei beschreibt auf ihrer Webseite, den Umfang und den Preis der angebotenen juristischen Erstberatungen. Die Angebote der Anwaltskanzlei werden mit der Veröffentlichung, in publizierter Form, Teil dieser Geschäftsbedingungen.

Durch Absenden der Anfrage für die Erstberatung, erklärt sich der Kunde mit diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Juristische Erstberatung einverstanden.
Nach Zusendung des Angebots, kann der Kunde entscheiden, ob er in den Rechtshilfevertrag einwilligt oder davon absieht.
Mit der Einwilligung des Angebots und Eingang der vereinbarten Anzahlung auf das Konto der Kanzlei, kommt ein Rechtshilfevertrag zwischen Kunde und Anwaltskanzlei zustande.
Willigt der Kunde nicht per E-Mail in den Kostenvoranschlag des Rechtsanwalts ein oder unterlässt er eine Rückmeldung oder die Überweisung, so kommt kein Rechtshilfevertrag zustande. In diesem Fall entstehen keine Kosten für den Kunden.
Der Kunde hat durch die Angabe seiner gültigen Email- und postalischer Adresse für die Zustellbarkeit der Antwort zu sorgen.

§ 3 Nichtannahme einer Anfrage


Die Anwaltskanzlei kann die Annahme einer Anfrage ablehnen, soweit die Anfrage sich nicht für eine Beratung der Anwaltskanzlei eignet, die Angaben zur Person oder Adresse des Anfragestellers unvollständig oder augenscheinlich falsch sind, oder er die Anfrage nicht beantworten kann.
Weiterhin hat die Kanzlei die Möglichkeit, Anfragen abzulehnen wenn Interessenskonflikte bestehen.
Sollten noch Zahlungsrückstände aus vorhergehenden Anfragen bestehen, so kann die Kanzlei ohne weitere Angabe von Gründen die Beratungstätigkeit ablehnen.
Angebote sind für 30 Tage bindend. Sollte in dieser Zeit die Anzahlung nicht auf das Konto der Kanzlei eingehen, ist die Anwaltskanzlei berechtigt den Auftrag abzulehnen.
Die Kanzlei teilt die Nichtannahme dem Kunden kostenlos per E-Mail mit.

§ 4 Verpflichtungen

Bei Zustandekommen des Rechtshilfevertrags ergibt sich die eigenständige Verpflichtung der Kanzlei, dem Kunden die gewünschte Rechtshilfe im gewünschten Umfang zu erbringen.

Für den Kunden ergibt sich daraus die Verpflichtung, den Beratungsaufwand der Kanzlei zu erstatten.

§ 5 Beratungskosten

Die Beratungskosten richten sich grundsätzlich nach dem rumänischen Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) Bei der Berechnung der Honorare sind in jedem Einzelfall die Gesamtumstände (z.B. Bearbeitungsaufwand und Gegenstandswert) zu beachten und das Honorar muss in einem angemessenen Verhältnis zur Leistung und Verantwortung des Rechtsanwaltes stehen.

§ 6 Widerrufrecht

Kommt ein Rechtshilfevertrag zustande, steht dem Kunden gem. §9 Absatz 1 O.U.G. Nr. 34/2014 ein Widerrufrecht zu. Der Widerruf bedarf keiner Begründung. Die Widerrufsfrist beträgt zwei Wochen und beginnt mit Abschluss des Vertrages.

Das Widerrufrecht erlischt gem. §9 Absatz 2 O.U.G. Nr. 34/2014 jedoch spätestens, sobald die Kanzlei mit der Ausführung der Dienstleistung mit Zustimmung des Anfragestellers vor Ende der Widerspruchsfrist begonnen hat oder der Anfragesteller dies selbst veranlasst hat.

§ 7 Rechnungsstellung und Zahlung

Die Zustellung der Rechnung erfolgt per E-Mail nach Eingang der Angebotsannahme.

Der Kunde ist verpflichtet, bis 10 Tage nach Zustellung der Rechnung, den Rechnungsbetrag ohne Abzüge an die angegebene Bankverbindung der Kanzlei zu überweisen.

Die gesamte Zusammenarbeit erfolgt Zug um Zug.
Leistungen werden nur nach Eingang der Zahlungen erbracht.

Bei Verträgen die nach Aufwand verrechnet werden, informiert die Kanzlei periodisch mit einen Tätigkeitsbericht über die erbrachten Leistungen, verrechnet die erbrachten Leistungen mit geleiste¬ten Zahlungen und stellt für voraussichtliche künftige Leistungen eine neue Rechnung.

Bei Verträgen nach Aufwand werden nach Endabrechnung zu viel bezahlte Beträge zurückerstattet, soweit der Restbetrag 10,- EUR überschreitet.

Sollte innerhalb von 14 Tagen, nach Zustellung der Rechnung, der geschuldete Betrag nicht auf dem Konto der Kanzlei, eingegangen sein, wird automatisch eine Mahnung an den Kunden versandt.
Dafür sowie für jede weitere Mahnung fällt eine Pauschalmahngebühr in Höhe von 5,- EUR an.

Sind fällige Forderungen aus der Endabrechnung nicht innerhalb der in der Mahnung vorgegebenen Frist beglichen, werden gegen den Auftraggeber rechtliche Schritte eingeleitet.

Sollten Überweisungen über das Ausland getätigt werden, hat der Kunde alle dazu notwendigen Gebühren selbst zu tragen.

§ 8 Kündigung

Der Kunde kann den Rechtshilfevertrag ohne Angabe von Gründe kündigen.
Von der Kündigung ausgeschlossen sind bereits erbrachte Leistungen, teilweise erbrachte Leistungen im realisierten Umfang wie auch unvermeidbare und künftige Leistungen der Kanzlei durch bereits eingeleitete Schritte und Verfahren.

Der Anspruch der Kanzlei gegen den Kunden, auf Erstattung der Forderungen von Dritte aus dem gekündigten Vertrag, bleiben durch die Kündigung unberührt.

Die Kanzlei kann den Rechtshilfevertrag kündigen, falls der Kunde seiner Mitwirkungsplicht nicht nachkommt, indem er bekannte Informationen nicht rechtzeitig weiter gibt oder zurückhält, oder falls er Rückfragen der Kanzlei, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig beantwortet.
Die Kanzlei kann den Rechtshilfevertrag kündigen oder die Dienstleistungen einstellen, falls der Kunde mit mehr als 14 Tage mit Zahlungen in Rückstand gerät.

§ 9 Vertraulichkeit/Datenschutz

Die Anfragen und die Antworten sowie die gesamte Bearbeitung zwischen Kunden und der Kanzlei erfolgen vertraulich. Es werden keinerlei Kundendaten an Dritte weitergegeben.

Bei Auftreten von Interessenkonflikte lehnt die Kanzlei die Anfrage ab.

Die Kanzlei wahrt absolute Verschwiegenheit über Informationen, die aus der Beratung hervorge-gangen sind. Die Speicherung und Bearbeitung von Daten erfolgt nur zum Zwecke der Durchführung der Beratungstätigkeit.

Die Versendung von E-Mails erfolgt unverschlüsselt. Der Kunde ist darüber informiert, dass bei der Versendung von E-Mails die Vertraulichkeit des Inhaltes nicht garantiert werden kann.

Sämtliche Anfragen werden sorgfältigst und gewissenhaft beantwortet.

Schadensersatzansprüche aus positiver Forderungsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss sowie aus unerlaubter Handlung sind gegen die Kanzlei ausgeschlossen, soweit der Schaden nicht vorsätzlich oder grobfahrlässig verursacht wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche aus Eigenschaftszusicherungen.

Es kann nicht für das Zustandekommen von Rechtshilfeverträge garantiert werden.

Technische Störungen, die zu einer Verzögerung der Beantwortung der Anfrage führen, berechtigen keinesfalls zu einer Minderung der Beratungsgebühr.

Für eingesandtes Material wird keine Haftung übernommen.

Dem Kunden obliegt selbst die Prüfung, ob die Beratungskosten von seiner Versicherung über-nommen werden. Mitwirkungspflichten von Seiten der Kanzlei bestehen dafür nicht. Auskünfte erteilen die zuständigen Versicherungen. Es werden keine Aufträge, die in Verbindung mit dem Beratungshilfegesetz stehen durchgeführt.

§10 Gerichtsstand

Soweit rechtlich zulässig, ist der Gerichtsstand Timişoara, Rumänien.
Es gilt immer das maßgebliche Recht Timişoaras Rumänien, auch wenn der Kunde seinen Sitz im Ausland hat.

§ 11 Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dieser Vertrag in seinem übrigen Inhalt davon nicht berührt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der unwirksamen Bestimmungen in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt.

Ich habe die Informationspflichten und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen
zur Kenntnis genommen und erkläre mich damit einverstanden.

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